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Test & Measurement

Test & Measurement

In the company’s own laboratory, SMS Data Systems does more than verify the self-developed solutions. We also put applications and devices of our clients to the so called ‘acid test’. These complex test routines comprise the following steps: - Unit Test: examines the basic functions of individual soft- and hardware modules and ensures their quality - Integration Test: examines the interaction of several modules or complex systems, and ensures that all requirements are met - Customer Acceptance Test: together with the customer, the pre-designed application/device is examined in regards to all its necessary services In the test series, we accurately measure whether specific parameters are met as requested, such as noise sensitivity, transmission power, receiving ability, compliance with common standards etc. The equipment of our laboratories also allows for high-frequency measurements in different temperature ranges and environments (for instance, tests on heat resistance, water resistance etc.). Furthermore, SMS Data Systems is in the position to examine the behaviour of mobile soft- and hardware under different network configurations by using multiple testers.
Prüfung Ihrer Ansprüche.

Prüfung Ihrer Ansprüche.

Dass Versicherungen Schäden nicht gerne zahlen, wissen wir. Dass Versicherungen umso lieber diverse Ausschlussgründe im Versicherungsvertrag finden, um sich ihrer Deckungspflicht zu entziehen, ist ebenfalls nichts Neues für uns. Auch sind die Summen, die bezahlt werden nicht immer diese die Ihnen zustehen könnten. Daher ist ein zweiter Blick zur Überprüfung Ihrer Rechtsansprüche sicherlich nicht falsch. Wir von der Allgemeinen Schadenshilfe prüfen Ihre Ansprüche und Helfen zu Ihrem Recht zu kommen. Ja, ich möchte eine unverbindliche Beratung! Kapitalschäden bei Anlageprodukten aller Art. Oftmals wurde man mit Versprechungen angeblich sicheren Anlageprodukten („so sicher wie ein Sparbuch“) und von Hoher Rendite geblendet. Freunde, Verwandte oder nahestehende Personen die neue Anlageprodukte kennen gelernt haben überschwemmen den Markt mit euphorischer Motivation und geben ohne Erfahrung und gutem Glauben diese Produkte an sein Umfeld weiter. Nicht selten steht ein Versprechen diverser Unternehmen oder sogenannte Betreuer, schnell viel Geld zu verdienen und anderen viel Gewinn zu bringen im Vordergrund. Leider kommt es nicht selten vor, dass sich dieses rasch als Geldvernichtung herausstellt. Auch hier steht die Allgemeine Schadenshilfe mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Holen Sie sich, was Ihnen zusteht!
BEFUNDUNG

BEFUNDUNG

Auf Ihren Wusch erstellen wir für Sie folgende gesetzlich vorgeschriebenen Befunde: Abgasbefund gem. Wiener Feuerpolizei-u. Luftreinhaltegesetz Abgasbefund gem. Feuerungsanlagenverordnung Auf Ihren Wusch erstellen wir für Sie folgende gesetzlich vorgeschriebenen Befunde: Abgasbefund gem. niederösterreichische Bautechnikverordnung Lüftungsbefund VD 395 Heizungsbefund VD 396 Gasbefund Niederdruck-Gasanlagen VD 398 § 22 Kälteanlagenverordnung Brandschutzklappenüberprüfung
Prüfung auf korrekte Bonitätseinstufung

Prüfung auf korrekte Bonitätseinstufung

Sicher über 90% aller Kreditnehmer besuchen die Bank erst dann, wenn die Entscheidung zum Kauf eines Eigentums oder zur Investition in Renovierung sowie Konsumkauf schon getroffen ist. Dadurch ist der Erfüllungswunsch schon so groß, dass ein schneller Kredit im Vordergrund steht, anstatt sich genauer über die Kosten zu informieren. Genau das gibt dem Berater die Möglichkeit, Ihnen nicht den Kredit anzubieten, der für Sie der kostengünstigste ist, sondern für die Bank das beste Geschäft darstellt. Leider stellt sich zumeist erst später heraus, dass genau das der Fehler war und der Konsument dadurch horrende Kosten und Zinsen an die Bank bezahlt. Anhand von vielen Prüfungen konnten wir feststellen, dass die Informationspflichten vor Kreditabschluss im Kreditvertrag oftmals mangelhaft waren oder nicht richtig durchgeführt wurden. Das könnte daher für Sie bedeuten, dass Sie Rückanforderungsansprüche gegen die Bank bezüglich Ihres Kreditvertrages haben. Je nach Kreditvariante (Hypothekar- oder Konsumkredit) können Forderungen in die Tausenden von Euros gehen. Auch bei frühzeitiger Rückzahlung oder Umschuldung müsste der Konsument aliquot Bearbeitungsgebühren zurückerstattet bekommen. Dieses ist aber in den seltensten Fällen der Fall. Gleiches zeichnet sich bei Fremdwährungskrediten ab (wie CHF Kredit oder Yen Finanzierung), da hierzu noch das Tilgungsrisiko des Tilgungsträgers schlagend wird. Die Allgemeine Schadenshilfe Österreich prüft Ihre Unterlagen kostenfrei und unbürokratisch auf mögliche Forderungen. Ja, ich möchte eine unverbindliche Beratung! Informationspflichten vor Vertragsabschluss/Angaben im Kreditvertrag Die Kreditgeberin/der Kreditgeber ist verpflichtet, bereits vor Vertragsabschluss kostenlose Informationen zur Verfügung zu stellen. Dafür steht ein verpflichtendes EU-Standardformular bereit (Europäische Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz). Folgende Informationen müssen (auch im Rahmen von Werbung) angegeben werden: Gesamtkreditbetrag Sollzinssatz effektiver Zinssatz Laufzeit Gesamtbelastung (ausbezahlte Kreditsumme und Kosten) Anhand dieser vorvertraglichen Informationen können Kreditangebote verglichen werden. Alle Kreditverträge müssen diese Informationen enthalten. Abgesehen davon enthält ein Kreditvertrag Angaben zu den Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern, zur Kreditart, zur Anzahl, Höhe und zu Fälligkeitsterminen der Kreditraten (Rückzahlungsmodalitäten) und zu den notwendigen Kreditsicherheiten Liegenschaftskrediten (wenn der Kredit mit einer Hypothek besichert ist oder dem Erwerb einer Liegenschaft dient) bestehen darüber hinausgehende Informationspflichten der Kreditgeberin/des Kreditgebers, die mit einem eigenen EU-Standardformular ( → Europäisches Standardisiertes Merkblatt – ESIS-Merkblatt ) zu erteilen sind. Das Verbraucherkreditgesetz gilt für Kreditverträge mit einem Gesamtkreditbetrag von mindestens 200 Euro. Auch Ratenkäufe sind erfasst. Ausgenommen sind u.a. Kredite, die innerhalb von drei Monaten zurückzuzahlen sind und für die nur geringe Kosten anfallen, z.B. Kreditkartengeschäfte. Mit Entscheidung vom 13. Juni 2017 stellte der OGH fest, dass eine Zinsuntergrenze im Kreditvertrag ohne eine Obergrenze gesetzwidrig ist. Konsumentinnen/Konsumenten, die in der Vergangenheit zu viele Zinsen gezahlt haben, haben einen Rückzahlungsanspruch. Maßnahmen des Kreditgebers Folgende Maßnahmen sind seitens der Kreditgeberin/des Kreditgebers zu treffen: Die Bank prüft in einer internen Bewertung die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kred